Erhöhung der relevanten Haushaltsposten zur Unterstützung für Lehrkräfte und Schüler*innen gegen Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus, an Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen und in Ausbildungsbetrieben

20.03.24 –

Beschluss auf dem Landesausschuss

Die derzeitige Finanzierung, wie sie im Berliner Haushalt vorgesehen ist, reicht vor dem Hintergrund der aktuellen Lage an Berliner Schulen und außerschulischen Orten der Begegnung von Jugendlichen für eine qualitativ nachhaltige Arbeit die stadtweit notwendig ist, nicht aus. So fordern wir eine Verstetigung und Erhöhung der Finanzierung für Träger, die mit oder an oder in außerschulischen Lernorte für einen interreligiösen, interethnischen, friedlichen Dialog arbeiten und mit ihren Materialien und Angeboten Schulen/Betriebe unterstützen; die meisten Positionen im Haushaltstitel haben sich in den letzten drei Jahren wenig geändert. Sie werden dies auch voraussichtlich 2025 nicht tun, obwohl sich die Stimmung, das Ausmaß an Gewalt- und Übergriffen (laut Monitoring Gewaltdeliquenz 2023) an den Schulen und Stätten für Jugendliche verändert hat.

Wir sehen es als zwingend notwendig an, dass Lehrkräfte und das Personal an den Schulen/Betrieben berlinweit befähigt werden, durch Angebote niedrigschwelliger Fortbildung auf Hassbotschaften im Klassenraum/am Ausbildungsplatz angemessen zu reagieren (dieser Aspekt fehlt komplett in der Handreichung zur Demokratiebildung an Berliner Schulen, Berliner Landeszentrale für Politische Bildung), so geht es beispielsweise um die Einbindung von Multiplikator*innen der Nachbarschaft für niedrigschwellige, freiwillige Dialogangebote in den langen Pausen; um eine langfristige Bindungsarbeit durch Vertrauenspersonen an den Schulen/in Betrieben für und mit Jugendlichen, die über die zumeist dreijährigen Projektlaufzeiten kaum möglich ist.

Zudem müssen Lehrkräfte durch niedrigschwellige Fortbildungsangebote in die Lage versetzt werden, Antisemitismus von legitimer Kritik an der Regierung und Politik des Staates Israel und vom persönlichen Leid in Familien im Kontext des Nahostkonfliktes zu differenzieren und die Begriffe Antisemitismus und antimuslimischer Rassismus rechtssicher verwenden zu können. Die Definitionen könnten sich an § 11 und §12 des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes orientieren; dies könnte z.B. mit kurzen Präsenz-/Online-Workshops; aufsuchende Beratung in den Schulen für die Lehrkräfte/in den Betrieben für Ausbildungspersonal geschehen oder über die Erstellung von digitalen/haptischen Informationsmaterialien, damit sich Lehrkräfte nicht ungewollt gegenüber der Öffentlichkeit, Elternschaft und Schüler*innenschaft sowie der Justiz angreifbar machen.

Geflüchtete Jugendliche müssen über weitere Unterstützungs-/Partizipationsangebote die Möglichkeit erhalten, ihre Medienkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Verständnis für gesellschaftliche Rollen der Stadtgesellschaft zu erhalten; diese Forderung umfasst zudem Trainingsangebote für alle geflüchteten Jugendliche, um unsere Geschichte und die daraus entstehenden Verpflichtungen zu verstehen; hierbei kann es sich um niedrigschwellige Bildungsarbeit in einfacher oder Herkunftssprache (Prüfung und Abgleich bestehender Angebote durch Menschen mit Migrations-/Fluchtgeschichte) handeln. Wir fordern abschließend gerade in diesen aktuellen Lagen einen gestärkten Austausch von Jugendlichen und lokalen Multiplikator*innen zwischen Israel und auch Palästina durch beispielsweise das Vorantreiben des internationalen Jugendaustausches als Säule der „soft diplomacy“ – Kultur und Bildung, gerade für Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen; hierzu gehören unter anderem die Etablierung von niedrigschwelligen Begegnungsformaten in Berliner Bezirken für Jugendliche und Erwachsene.

Ein „nie wieder ist jetzt“ erfordert ein klares Bekenntnis der Stadtgesellschaft hinsichtlich eines starken, sichtbaren Mitteleinsatzes.