Transparenz und Wahlen

18.01.14 –

 

Am kommenden Montag, den 20. Januar, treffen wir uns, auf Einladung der Abgeordneten Bene Lux und Dirk Behrendt, um 20.30 Uhr im Abgeordnetenhaus (Niederkirchnerstr. 5, Nähe S/U-Bahnhof Potsdamer Platz) in Raum 109 zu einer Abteilungssitzung, auf der wir die Delegierten und Ersatzdelegierten für Landesausschuss, Landes- und Bundesdelegiertenkonferenz wählen.

Außerdem werden die SprecherInnen der Landesarbeitsgemeinschaften Demokratische Rechte und Migration und der dazu gehörigen Bundesarbeitsgemeinschaften gewählt.

 

Bereits um 18.00 Uhr beginnen wir mit einem thematischen Input, indem wir, ebenfalls im Abgeordnetenhaus das von Dirk Behrendt organisierte Fachgespräch „Direkte Demokratie 2014: Demokratie im Land Berlin“ besuchen, das im Raum 107 stattfindet:

 

Ziel der 2006 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Änderung der Art. 61, 62 und 63 der Landesverfassung, der am 17. September 2006 die Mehrheit der Abstimmungsberechtigten zustimmte, war es insbesondere, Volksinitiativen und Volksgesetzgebung als Instrumente der direkten Demokratie deutlich zu erleichtern.

 

Die Neuregelung knüpfte an die Verfassungsänderung von 2005 an, mit der der Bürgerentscheid auf Bezirksebene eingeführt worden war.

 

Durch die Absenkung der Hürden für die Volksgesetzgebung – konkret die Anzahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften, die Quoren für Volksinitiative, Volksbegehren Volksentscheid und die Verlängerung der Fristen – sollte mehr direkte Demokratie in Ergänzung der parlamentarischen Demokratie ermöglicht werden. Außerdem sollte es leichter werden, Volksentscheide an einem Wahltag oder mehrere Volksentscheide gleichzeitig durchzuführen, um damit eine höhere Beteiligung erreichen zu können.

 

Durch eine weitere Novelle wurde 2008 das Sammeln von Unterschriften auch auf der Straße erlaubt.

 

Acht Jahre nach Inkrafttreten der Reform ist es an der Zeit für eine kritische Bestandsaufnahme. Zwei Erkenntnisse lassen sich schon jetzt festhalten:

 

Seit 2006 ist es erfreulicher Weise zu einem sprunghaften Anstieg direktdemokratischer Initiativen in Berlin gekommen. Neben zahlreichen Bürgerentscheiden und Volksinitiativen wurden seit 2008 sieben Volksbegehren durchgeführt, von denen vier erfolgreich waren – ein achtes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes läuft zurzeit. Von den vier durchgeführten Volksentscheiden scheiterten zwei am erforderlichen Quorum, eines wurde mehrheitlich abgelehnt, der Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben war erfolgreich.

 

Nicht verwirklicht hat sich der Wunsch, Volksentscheide in Zukunft an Wahltagen durchführen und damit eine höhere Beteiligung erreichen zu können. Eine Regelung, die den Termin in das Ermessen des Senats stellt, ist offenbar nicht geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen - egal ob Rot-Rot oder Rot-Schwarz regiert.

 

Unter anderem mit Heidi Kosche, Sprecherin öffentliche Grundversorgung, Mitglied des Abgeordnetenhauses, Vertrauensperson des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“