Unternehmensstrafrecht - Einführung kollektiver Verantwortung ?

30.05.15 –

 

Die Sanktionierung von Unternehmen durch eine Kriminalstrafe ist im deutschen Strafrecht unbekannt. Institutionen, Firmen oder Verbände werden bisher nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zur kollektiven Rechenschaft gezogen. Das reicht im komplexen System der Firmenstrukturen nicht mehr aus. Auch eine Straftat die keiner Person zuzuordnen ist, bleibt eine Straftat und sollte auch so genannt werden. Auch eine Institution kann mehr Verbotenes tun als falsch zu Parken.

Andererseits ist eine Strafe in unserer Tradition etwas Persönliches. Wie wird eine Firma bestraft? Und ist für eine Straftat – auch in einer Institution – nicht immer jemand persönlich verantwortlich?

Wir möchten diese spannenden Fragen gern mit

Jonas Scholz
aus dem Büro von Gerhard Schick, unserem finanzpolitischen Sprecher im Bundestag

 

am Montag, den 8. Juni 2015 um 19:30 diskutieren.

Wie immer treffen wir uns im
Berliner Abgeordnetenhaus
(Niederkirchnerstraße 5, Nähe S/U-Bahnhof Potsdamer Platz)
auf Einladung der Abgeordneten Benedikt Lux und Dirk Behrendt