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NEUES AUS DER FRAKTION
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August 2009
Antworten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Wahlprüfsteine von ver.di - Regenbogen
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kämpfen für die volle rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare nach dem Grundsatz „gleiche Rechte, gleiche Pflichten“. Wir haben in dieser Wahlperiode dazu zahlreiche parlamentarische Initiativen gestartet (Bundestagsdrucksachen 16/3423, 16/5596 und 16/11408). Auch in der kommenden Wahlperiode werden wir uns für volle rechtliche Gleichstellung engagieren – im Einkommensteuerrecht, im Erbschaftsteuerrecht, im Beamten- und Soldatenrecht, bei den berufsständischen Versorgungswerken und allen Bereichen, in denen Lebenspartnerschaften noch nicht gleichgestellt sind.
Die große Koalition hat bei der Erbschaftsteuer eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung bei der Steuerklasse beibehalten. Sie hat im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes eine Gleichstellung im Bundesbeamtenrecht sowie im Soldatenrecht rundum verweigert. Dies ist nicht nur höchst ungerecht, sondern im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Maruko-Urteil) ein klarer Verstoß gegen Europarecht. Wir wollen die rückwirkende Gleichstellung.
Familien mit Kindern werden derzeit grundlegend anders besteuert, je nachdem ob die Eltern verheiratet, allein erziehend sind oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Es kann nicht angehen, dass Kinder wegen ideologischer Vorbehalte gegenüber der Lebensform ihrer Eltern finanziell schlechter gestellt werden. Wir wollen die rechtliche und finanzielle Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Familien mit Kindern („Regenbogenfamilien“) beseitigen. Auch treten wir für die Gleichstellung im Adoptionsrecht ein. Die im Juli 2009 veröffentlichten Ergebnisse der ersten umfassenden wissenschaftlichen Studie in Deutschland über „Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“ zeigen deutlich, dass für das Wohl des Kindes eine gute Beziehung zwischen Kind und seinen Eltern und nicht deren sexuelle Identität entscheidend ist.
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft hat die Akzeptanz für Lesben und Schwulen in der Gesellschaft deutlich verstärkt. Sie ist gesellschaftspolitisch ein großer Erfolg und eine wichtige Etappe auf den Weg zu gleichen Rechten, aber noch nicht das Ziel. Wir wollen die Gleichstellung vollenden. Dass gleichgeschlechtlichen Paaren der Zugang zur Ehe verwehrt ist, stellt eine konkrete wie symbolische Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität dar. In unserem Bundestagswahlprogramm 2009 ist daher ausdrücklich die Forderung nach Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare verankert. Unsere Bundestagsfraktion hat bereits einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare (Bundestagsdrucksache 16/13596) vorgelegt.
Im Gleichheitsartikel unserer Verfassung muss endlich ergänzt werden, dass niemand wegen der sexuellen Identität diskriminiert werden darf. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten seit langem dafür ein, das besondere Gleichheitsgebot des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Bereits bei der Verfassungsreform 1994 nach der Deutschen Einheit haben wir uns für die Aufnahme der sexuellen Identität in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz stark gemacht. Das hat in der Verfassungskommission von Bund und Ländern seinerzeit eine einfache, jedoch nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit gefunden.
Die Nichterwähnung des Merkmals „sexuelle Identität“ in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz beeinträchtigt bis heute die rechtliche Situation von Lesben und Schwulen. Das zeigen Urteile zum Lebenspartnerschaftsrecht, die die Ungleichbehandlung z.B. im Beamtenrecht unter anderem damit rechtfertigen. Deswegen werden wir uns weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Identität verfassungsrechtlich explizit untersagt wird.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine Politik der Vielfalt und für klare Kante gegen Diskriminierung. Es ist ein Kernanliegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, jede Art von Diskriminierung zu bekämpfen, einschließlich der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität. Wir wollen ein diskriminierungsfreies Deutschland und Europa – im beruflichen Leben wie in allen gesellschaftlichen Bereichen. Die Grünen haben daher die neue europäische Antidiskriminierungsrichtlinie, die den Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender unter anderem auch auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen erstrecken will, von Beginn an massiv unterstützt.
Im Europäischen Parlament haben die Grünen sich erfolgreich dafür stark gemacht, dass diese fünfte Anti-Diskriminierungsrichtlinie von der EU-Kommission auf den Weg gebracht wurde. Auch im Bundestag haben wir mit parlamentarischen Initiativen die neue Antidiskriminierungsrichtlinie unterstützt (Bundestagsdrucksache 16/8198). Denn leider ist im Ministerrat die schwarz-rote Bundesregierung einer der Hauptbremser. Diese Haltung wollen wir aufbrechen. Wir treten dafür ein, dass die nächste Bundesregierung die neue Antidiskriminierungsrichtlinie aktiv unterstützt und auf eine schnelle Verabschiedung drängt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen den Diversity-Ansatz sowohl in der Privatwirtschaft als auch im Bereich der Verwaltung und staatlicher Institutionen. Wir sind davon überzeugt, dass Technik, Toleranz und Talente ein ökonomisches Erfolgsrezept sind. Viele Unternehmen und öffentliche Institutionen machen längst die Erfahrung, dass eine bunte Belegschaft produktiv ist und fördern mit Diversity-Maßnahmen Toleranz und Vielfalt.
Wir fordern, dass öffentliche Zuwendungen und Aufträge an die Einhaltung der Diskriminierungsverbote geknüpft werden müssen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beurteilen die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) sehr kritisch. Wir haben uns für die Errichtung dieser Stelle eingesetzt und sind desto mehr mit ihrer Politik unzufrieden. Statt engagiert und öffentlich wahrnehmbar gegen Diskriminierung vorzugehen, werden sachfremde Wirtschaftskongresse und „Kamingespräche“ im Hotel Adlon veranstaltet. Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit einer detaillierten Anfrage an die Bundesregierung Missstände bei der Schwerpunktsetzung wie der Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle aufgedeckt (Bundestagsdrucksache 16/12779). Die jetzige Leitung hat mit einer einseitigen Wirtschaftsorientierung die Stelle auf ein politisches Abstellgleis geführt. Deshalb fordern wir einen sofortigen Richtungswechsel und personellen Neuanfang an der Spitze der ADS, damit diese ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht wird, Betroffene, darunter Lesben, Schwulen, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle, wirksam unterstützt sowie Diskriminierungen entgegentritt und vorbeugt. Das soll in Zusammenarbeit mit entsprechenden öffentlichen Stellen und NGOs auf landes- und kommunaler Ebene geschehen und muss angemessen finanziert werden.
Wir setzen uns für weitere Verankerung der Prinzipien der Charta der Vielfalt ein, die den Charakter einer Selbstverpflichtung der Arbeitgeber hat, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Auch die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Charta der Vielfalt unterschrieben und im Parlament angestoßen, dass der Bundestag als Arbeitgeber die Charta ebenfalls unterzeichnet.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entlang der Kritikpunkte der Europäischen Kommission europarechtskonform überarbeitet wird und dabei die überschießenden Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften und ihnen zugeordnete Einrichtungen eingegrenzt werden. Bei der Überarbeitung wollen wir u.a. die von der großen Koalition verkürzten Klagefristen wieder verlängern, die Aussparung des Kündigungsschutzes beseitigen, die Schadensersatzregelungen europarechtskonform ausgestalten, Ausnahmeregelungen beschneiden, den Anspruch auf Entgeltgleichheit präzisieren und die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Beamten- und Soldatenrecht vorsehen. Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dazu einen entsprechenden Antrag in Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/7536). Wir treten zudem dafür ein, dass in das AGG ein echtes Verbandsklagerecht aufgenommen wird.
Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) steht für uns ein grundlegender Richtungswechsel und personeller Neuanfang an der Spitze im Vordergrund (Siehe auch Antwort auf Frage 4). Die bisher zur Verfügung stehenden Finanzmittel wurden schlecht genutzt. Das muss aufgearbeitet werden als Voraussetzung für eine Neuausrichtung der ADS.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten für die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in Bund und Ländern ein. Diskriminierende Regelungen für ausländische Lebenspartnerinnen und Lebenspartner wie beim BAföG-Bezug wollen wir beseitigen. In den Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung haben wir die Gleichstellung im Landesrecht auf den Weg gebracht.
Eine demokratische Gesellschaft muss für alle Menschen das Recht durchsetzen, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst anders sein zu können. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben Eckpunkte für einen nationalen Aktionsplan gegen Homophobie in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/13394). Sie beinhalten unter anderem ein Bund-Länder-Programm zur Prävention und Bekämpfung antihomosexueller Gewalt und die Verbesserung der Situation lesbischer und schwuler Jugendlicher. Weitere Bereiche des Aktionsplans betreffen den Sport, die Integrationsarbeit und die Arbeitswelt, den Kampf gegen Rechtsextremismus und die Homophobie in einzelnen Musikszenen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden es sehr wichtig, dass Werte wie Toleranz, Offenheit, gegenseitiger Respekt schon in der Schule vermittelt werden. In Unterrichtsinhalten als auch im Schulalltag muss deutlich werden: Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intersexuelle Menschen sind Teil der gesellschaftlichen Vielfalt, sie sind gleichwertig und gleichberechtigt. Pädagoginnen und Pädagogen und alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen in der Ausbildung wie durch Fortbildungsangebote befähigt werden, diese Botschaft zu vermitteln.
Das Werben für Respekt und der Kampf gegen Homophobie müssen fester Bestandteil der Integrationspolitik werden, ebenso wie die Unterstützung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- oder intersexuellen Menschen mit Migrationshintergrund. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten dafür ein, in der Integrationsarbeit, insbesondere auch im Nationalen Integrationsplan, Selbstverpflichtungen zur Förderung von interkulturell angelegten Bildungs- bzw. sozialpädagogischen Angeboten beispielsweise zur Stärkung junger Lesben und Schwuler zu verankern. Ebenso treten wir dafür ein, Informationen über Homosexualität, die Vielfalt sexueller Identitäten und unterschiedlicher Lebensweisen im Lehrplan der Orientierungskurse für Migrantinnen und Migranten nicht länger auszusparen sondern verbindlich zu verankern.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, dass sich die Bundesregierung die Yogyakarta-Prinzipien zu eigen macht. Ebenso muss sich die künftige Bundesregierung nachdrücklich für die weltweite Anerkennung und Beachtung der Yogyakarta-Prinzipien einsetzen, die eine systematische Gesamtschau auf die Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender leisten.
Deutsche Menschenrechtspolitik muss eine klare Position beziehen gegenüber Ländern, die Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender mit Füßen treten. Das gilt gegenüber Teheran genauso wie gegenüber Jamaica, Moskau und dem Vatikanstaat. Gerade angesichts der früheren Verfolgung Homosexueller in unserem Land hat Deutschland eine besondere Verantwortung, schwule Menschenrechtsverteidiger und lesbische Menschenrechtsverteidigerinnen beispielsweise über eine Stiftung weltweit zu schützen und zu unterstützen.
Ein Schwerpunkt muss die massive Unterstützung von internationalen Bemühungen zur Abschaffung der Kriminalisierung von Homosexualität sein – im Rahmen der Vereinten Nationen wie bei sämtlichen bilateralen Kontakten mit Staaten, die noch an der Strafverfolgung von Homosexualität festhalten. Gleichzeitig muss die deutsche Außenpolitik auf bilateraler wie multilateraler Ebene jeder Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender entgegentreten. Dazu gehören Bemühungen gegen grassierende Gewalt und dagegen, dass Täter oftmals keine Strafverfolgung zu fürchten haben. Klare Stellung beziehen muss die deutschte Politik auch gegen Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. In den auswärtigen Beziehungen und in der Entwicklungszusammenarbeit muss mit Nachdruck auf die Einhaltung der Menschenrechte gepocht werden. In der Entwicklungszusammenarbeit, und dort insbesondere in HIV-Präventionsprogrammen, muss darauf geachtet werden, dass auch Homosexuelle und Transgender in eine Präventionsstrategie integriert sind.
Die Grünen setzen sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür ein, dass die EU-Antidiskriminierungsbestimmungen in den Mitgliedsländern und bei den Beitrittskandidaten umfassend und konsequent umgesetzt werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen eine umfassende Reform des Transsexuellenrechts, die die Grundrechte Transsexueller in vollem Umfang verwirklicht, indem die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt transsexuelle Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben damit zu erschweren. Leitbild muss die persönliche Freiheit sein, nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter.
Die grüne Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf für eine tiefgreifende Reform des Transsexuellenrechts (Bundestagsdrucksache 16/13154) vorgelegt, den wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter verfolgen werden. Wir wollen die Verfahren für die Änderung des Vornamens oder des Personenstandes deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden der Antragstellerin oder des Antragstellers abhängig machen. Das aufwändige und entwürdigende Gutachterwesen wollen wir abschaffen. Vornamen- und Personenstandsänderung soll nicht mehr beim Gericht, sondern beim Standesamt beantragt werden können. Die Personenstandsänderung soll nicht mehr an die menschenverachtende Voraussetzung „einer dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit“ geknüpft sein. Ebenso soll die Personenstandsänderung nicht mehr von der deutlichen operativen Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts abhängig gemacht werden.
Die Menschenrechte intersexueller Menschen müssen in vollem Umfang gewährleistet werden. Intersexuelle Menschen, die mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren werden, dürfen keinen medizinisch unnötigen Operationen zur Geschlechtsanpassung unterworfen werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, geschlechtliche Uneindeutigkeit zuzulassen, und fordern für Menschen, die nicht als weiblich oder männlich leben wollen, die Möglichkeit, sich unter einem dritten Geschlecht eintragen zu lassen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Opfer antihomosexueller Strafgesetzgebung in Deutschland rechtlich rehabilitieren und entschädigen. Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits einen Antrag „Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten“ in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/11440), der aber leider von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt wurde. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen eine Aufhebung aller Urteile, die nach den Kriterien des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen haben. Das betrifft die Strafverfolgung nach § 175 StGB in der Bundesrepublik bis 1994 aber auch die Strafverfolgung in der DDR bis 1989. Die Entschädigung soll mindestens den Umfang haben, wie sie im deutschen Recht ansonsten für Schäden durch eine ungerechtfertigte strafgerichtliche Verurteilung vorgesehen ist.
Die antihomosexuelle Strafgesetzgebung in Deutschland hat Menschenrechte eklatant verletzt und ganze Generationen homosexueller Bürger um ihr Lebensglück betrogen. Diese schweren Menschenrechtsverletzungen sind bis heute nicht aufgearbeitet. Unter Rot-Grün haben wir 2002 nach zähen Verhandlungen als ersten Schritt die Aufhebung der Urteile nach § 175 aus der NS-Zeit erreicht. Nun muss die Aufarbeitung auch für die Zeit bis 1994 erfolgen. Der Gesetzgeber muss sich seiner Verantwortung dafür stellen, dass er die menschenrechtswidrige Strafverfolgung Homosexueller jahrzehntelang nicht beseitigt hat.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine Politik der Vielfalt und für klare Kante gegen Diskriminierung. Es ist ein Kernanliegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, jede Art von Diskriminierung zu bekämpfen, einschließlich der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität. Wir Grünen setzen auf eine stärkere Ausrichtung unseres Gesundheitswesens auf die Prävention. Viele chronische Erkrankungen können durch mehr und zielgerichtete Prävention zu einem erheblichen Teil verhindert oder in ihrem Verlauf zumindest deutlich verlangsamt werden. Dabei fällt der Rehabilitation eine zentrale Rolle zu.
Verbesserte Behandlungsmöglichkeiten haben die Lebenserwartung als auch die Dauer der Erwerbstätigkeit nach einer diagnostizierten HIV-Infektion deutlich erhöht. Damit wird die medizinische (Krankenversicherung) oder berufliche (Rentenversicherung) Reha bei HIV/Aids immer wichtiger und wird von uns Grünen unterstützt. Einschränkende Leistungsdefinitionen, die die Ziele der beruflichen Rehabilitation einschränken oder übergehen, müssen gestrichen werden. Ein einheitlicher Rechtsanspruch auf Rehabilitation muss für alle gewährleistet sein, unabhängig davon, welcher Art ihre Behinderung oder Erkrankung ist.
Die konsequente Anwendung der ICF-1-Kriterien ermöglicht eine zielgenaue Beschreibung von Behinderungen und entsprechend einen zielgenauen Abbau von Barrieren – auch in der Gesundheitsversorgung.
Eine entsprechende Änderung im SGB IX und Bundesgleichstellungsgesetz ist sinnvoll.
Wir treten für eine starke unabhängige vernetzte klinische HIV/AIDS-Forschung in Deutschland ein. Dabei muss – wie in anderen Forschungsbereichen - auch die sozialwissenschaftliche Dimension einbezogen werden, da nur so ganzheitliche Lösungen entwickelt werden können. Deshalb wollen wir diese Dimension der HIV-AIDS-Forschung ausbauen. Wir treten für einen Fortbestand des Kompetenznetzwerkes HIV/AIDS ein. Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dazu erst kürzlich eine Kleine Anfrage in den Bundestag eingebracht.
Aus den Töpfen des Bundesgesundheitsministeriums wird die Aidsprävention mit etwa 13 Millionen Euro, die an die BZgA und die Aidshilfe (5 Mio. €) gehen, gefördert. Neben einem Ausbau der Mittel, macht es aus grüner Sicht Sinn, die Gelder stärker auf die hauptsächlich betroffenen Gruppen – Männer, die Sex mit Männern haben, MigrantInnen und Inhaftierte – zu konzentrieren. Dabei sollte die Aidshilfe weiterhin die konkrete Umsetzung in die Hand nehmen.
Auch im Rahmen der Entwicklungshilfe sind Aufklärung, Zugang zu anti-retroviralen Mitteln und Kondomen entscheidende Elemente im Kampf gegen HIV und AIDS. Zur vorurteilsfreien Aufklärung über Sexualität gehört aus unserer Sicht ganz besonders die Stärkung von Frauen. Frauen und Mädchen sind nach wie vor höheren Ansteckungsrisiken ausgesetzt.
Im Vordergrund unseres Engagements steht die Überzeugung, dass allen Bedürftigen der Zugang zu preiswerten Medikamenten und zu Präventionsarbeit möglich sein muss. HIV/Aids fordert dort die meisten Menschenleben, wo soziale und materielle Armut am stärksten ist. Die HIV-Prävention und Behandlung muss sich an den reellen Bedürfnissen und Lebensbedingungen der Menschen ausrichten.
Insgesamt verstehen wir die HIV/AIDS-Pandemie in der Entwicklungszusammenarbeit nicht allein als Gesundheitsproblem. Armut, Gewalt, Konflikte, schlechte Bildung können die Situation verschärfen. Deshalb ist eine umfassende Bekämpfungsstrategie in allen Sektoren angebracht.



