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NEUES AUS DER FRAKTION
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20/05 2009:
Sinan Senyurt verlässt die bündnisgrüne Fraktion



November 2008



Sommer 2006
Sinan Senyurt verlässt die bündnisgrüne Fraktion
Sinan Senyurt verlässt nach gut zwei-einhalb Jahren die bündnisgrüne Fraktion und wechselt zur SPD. Damit haben sich die Mehrheitsverhältnisse in der BVV geändert. SPD und Linke verfügen jetzt über 28 von 55 Sitzen und haben gemeinsam eine absolute Mehrheit. Die bündnisgrüne Fraktion reduziert sich von 11 auf 10 Mitglieder.
Warum sich Sinan zu diesen Schritt entschlossen hat, ist für unsere Fraktion nicht nachvollziehbar. Nach eigenen Angaben hat Sinan "aus internen Problemen" (Zitat: Austrittsschreiben v. 15.05.2009) sowohl die Fraktion als auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen verlassen. Nähere Angaben gibt Sinan nicht. Vielleicht liegt es am Druck, politisch arbeiten zu müssen und nicht nur repräsentieren zu können. Anträge und Anfragen zu schreiben, ist harte Arbeit. Manchmal mutete es in der Vergangenheit so an, als würde Sinan diese Arbeit scheuen.
Mal schauen, wie er es in der SPD hält. Große Reden schwingen und den SPD-Bezirksbürgermeister von Mitte öffentlich in der BVV beschimpfen, wie er es in der Vergangenheit gerne mal getan hat, wird höchst wahrscheinlich nicht zu Sinans künftigen Aufgaben gehören. Das kann er sich jetzt wohl kaum noch leisten ...
Wir sind gespannt, was kommt!
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Viel Rauch und kein Feuer:
Zur Aufregung um das Interessenbekundungsverfahren des Jobcenters
Zur Rede der bündnisgrünen Sozialstadträtin Miriam Scheffler in der BVV am 20.11.2008
Dem Jobcenter Mitte stehen im Jahr 2009 rund 80 Millionen Euro für unterschiedliche Maßnahmen der Arbeitsförderung zur Verfügung. Allein rund 43 Millionen für MAE-Maßnahmen (sog. 1-Euro-Jobs) und sog. „Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante“(sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, bei denen das Jobcenter ein übliches Arbeitsentgelt an Stelle des Alg II finanziert).
Bei der Suche nach solchen Arbeitsplätzen und der Betreuung der Menschen, die dort arbeiten, werden die Jobcenter von Freien Trägern unterstützt. Die Freien Träger werden dafür vom Jobcenter bezahlt.
Die Auswahl der jeweiligen Träger durch das Jobcenter Mitte erfolgt in der Regel nicht durch eine Ausschreibung, sondern durch ein Interessenbekundungsverfahren. Das macht es für das Jobcenter einfacher, nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität der Arbeit der Träger, ihre Erfahrung und ihren kommunalen Bezug zu berücksichtigen. Das letzte Interessenbekundungsverfahren erfolgte im Jahr 2005. Sechs Träger wurden damals vom Jobcenter beauftragt. Vielen erschien die damalige Konzentration auf so wenige Träger problematisch. 2008 wurde die Zahl der Träger auch als Reaktion auf die öffentliche Kritik einer Beschränkung auf zu wenige Träger auf 12 Träger aufgestockt.
Im Sommer 2008 bereitete das Jobcenter Mitte das nächste Interessenbekundungsverfahren vor. Ziel war es, unter Vorgabe einer klar definierten Leistungsbeschreibung ein transparentes und mit nachvollziehbaren Kriterien unterlegtes Verfahren in Gang zu setzen, an dem sich eine möglichst große Zahl von Trägern beteiligen konnte. Über 100 Träger wurden in einer öffentlichen Informationsveranstaltung über das kommende Interessenbekundungsverfahren und seine Anforderungen unterrichtet. Mehr als die Hälfte bewarb sich anschließend darum, für das Jobcenter bei der Vermittlung und Betreuung von Menschen in den verschiedenen Maßnahmen tätig zu sein.
Bei der Auswahl der infrage kommenden Träger hatte das Jobcenter in einem ersten Schritt strenge Kriterien hinsichtlich der Qualität der Bewerber angelegt:
Keine Chance hatten Anbieter, die
Schließlich waren die Träger bei der Entgeltvariante gehalten, eine angestrebte Integrationsquote anzubieten. Denn Ziel aller arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen muss es sein, Menschen wieder dauerhaft in Arbeit zu bringen, deren Lebenssituation zu verbessern und sie möglichst unabhängig von Alg II zu machen.
Unter den Angeboten, die diese Qualitätskriterien erfüllten, wurde in einem weiteren Schritt darauf hin mit dem Quotienten aus Preis pro Integration in den Arbeitsmarkt eine Rangliste unter den eingereichten Angeboten gebildet.
In einem letzten Schritt sollten sich die potenziellen Gewinner des Interessenbekundungsverfahrens verpflichten, finanzielle Abzüge zu akzeptieren, wenn sie die von ihnen angestrebte Integrationsquote nicht erreichen sollten. Für zusätzliche Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt sollte es im Gegenzug Bonuszahlungen geben (Bonus-Malus-System). So wird ausgeschlossen, dass die ausgewählten Träger durch Angabe unrealistischer Integrationsquoten einen ungerechtfertigten Vorteil erhalten.
In diesem laufenden Verfahren gab nun der Bezirksbürgermeister von Mitte, Dr. Christian Hanke (SPD), auf einer Jubiläumsfeier eines Trägers bereits das Zwischenergebnis des Interessenbekundungsverfahrens bekannt und erklärte, welche Träger voraussichtlich nicht mehr berücksichtigt werden. Gleichzeitig kündigte er öffentlich an, er werde das laufende Interessenbekundungsverfahren stoppen.
Damit hat der Bezirksbürgermeister nicht nur in einem laufenden Interessenbekundungsverfahren Einfluss genommen, sondern auch alle beteiligten Anbieter und die Öffentlichkeit über einen aus seiner Sicht nicht erwünschten Ausgang informiert! Dies ist ein nicht hinzunehmender ungeheuerlicher Vorgang und eine gravierende Amtspflichtverletzung durch Herrn Dr. Hanke.
Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde gemeinsam mit der Linken und der CDU zur Sitzung der BVV Mitte am 20.11.2008 ein Dringlichkeitsantrag eingebracht, der darauf abzielte, das Verfahren zu stoppen und dem BVV-Sozialausschuss die Aufgabe zudachte, Kriterien für ein neues Interessenbekundungsverfahren zu erarbeiten. In einer dringlichen Anfrage wurde u. a. gefragt, wie in dem Verfahren gesichert sei, dass vor allem Träger berücksichtigt werden, die den Bezirk und seine problematische Sozialstruktur durch ihre kontinuierliche Arbeit kennen. Auch wenn die Frage etwas verklausuliert ist: Für uns ist sie der klare Hinweis, dass für die SPD nicht das Ergebnis eines inhaltlich und formal einwandfreien Verfahrens Priorität hat, sondern möglichst wenig Bewegung in der vorhandenen Trägerstruktur.
Bestärkt wurden wir uns in dieser Ansicht, weil in der intensiven Debatte um das Interessenbekundungsverfahren des Jobcenters auch auf mehrfache Nachfrage niemand von SPD, CDU und Linken auch nur halbwegs nachvollziehbar erklären konnte, welche inhaltlichen oder formalen Änderungen er in diesem Verfahren für notwendig hält. Zudem mussten sie zugeben, dass die Fraktionen im Beirat des Jobcenters und im Sozialausschuss über das Interessenbekundungsverfahren informiert wurden. Konkrete Nachfragen oder inhaltliches Interesse zu den Ausschreibungskriterien und dem Verfahren durch alle, die sich nun theatralisch empören? Fehlanzeige! Trotz fehlender Argumente beschloss die BVV mehrheitlich, dass sich das Bezirksamt beim Jobcenter für einen Abbruch des Interessenbekundungsverfahrens einsetzen soll.
Wir meinen: Endlich gibt es die Chance, in eine Phase des Wettbewerbs um die beste Qualität und Wirtschaftlichkeit bei diesen Maßnahmen einzutreten. Davon müssen zuallererst diejenigen profitieren, um die es hier geht, von denen offenbar aber niemand reden will: Den mehr als 60.000 arbeitslosen Alg II- EmpfängerInnen im Bezirk Mitte.
Die bündnisgrüne Fraktion und ihre Stadträtin richten ihre Arbeitsmarktpolitik daran aus, möglichst vielen Menschen wieder in Beschäftigung zu verhelfen. Das braucht qualitativ gute und kosteneffiziente Träger und eine engagierte Maßnahmeumsetzung.
Und keinen Schutz von Strukturen, nur weil sie schon immer so waren.
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November 2008
Alextrinker/innen:
Nicht Flasche halbleer, sondern ganz weg
siehe zur Thematik auch einen Beitrag von tv Berlin unter:
http://www.tvbvideo.de/video/iLyROoafYTcE.html
Der Herbst hat das Grün der Bäume zwischen Fernsehturm und Marx-Engels-Forum fast vertrieben, wo sich am Wochenende regelmäßig hunderte Jugendliche zum Feiern und Trinken treffen. Law-and-Order-Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe (SPD) will nun einen draufsetzen und auch noch die „Trinker/innen“ vertreiben. In Ermangelung der Einflussnahme auf Naturgewalten, hat er sich eine Parkordnung gebastelt, mit der er den „Alkoholverzehr“ am Fernsehturmareal und dem Max-Engels-Forum untersagen möchte.
Die rechtliche Handhabe hierfür holt er sich aus dem Grünanlagengesetz, in dem es unter § 6 Abs. 4 heißt: „Die Bezirksverwaltung kann für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und die Benutzung durch Gebote oder Verbote regeln.“ Und eben diese Beschränkung soll nun eine „Parkordnung“ sein.
Unbestritten gleichen die Szenetreffen der Kids um den Fernsehturm inzwischen z. T. eher Komasaufexzessen, die jenseits von Gut und Böse sind. Und die Zahl der Minderjährigen steigt hierbei an. Unbestritten muss dieses „Kampftrinken“ unterbunden werden. Fragt man die Jugendlichen, sehen sie dies oftmals genauso. Siehe dazu:
http://www.clipfish.de/video/1257559/
In Ermangelung räumlicher und finanzieller Alternativen, verabreden sie sich zum gemeinsamen „Party machen“ und „Vorglühen“. Kostengünstige Alternativtreffpunkte fehlen überall. Diskotheken kosten Eintritt und sind, zusammen mit den dortigen Getränkepreisen, für eine Vielzahl der Jugendlichen nicht erschwinglich.
Die Frage lautet nun: Ist ein Verbot des Trinkens in der Öffentlichkeit - Park hin, oder Platz her - das richtige Mittel, um dem steigenden Alkoholkonsum insbesondere Minderjähriger beizukommen? Die bündnisgrüne BVV-Fraktion meldet hier starke Bedenken an. Man muss sich nur einmal ansehen, wie in den letzten Jahren das „Ich laufe mit einer Bierflasche durch die Gegend und bin cool“ in allen Altersstufen zugenommen hat. Öffentliche Diskussion hierüber: Fehlanzeige.
Weshalb stellt z. B. niemand die Frage, woher die Jugendlichen den Alkohol haben? Ist nicht eigentlich auch der Verkauf von Alkoholika an Minderjährige nach dem Jugendschutzgesetz verboten? Wer kümmert sich darum?
Verbote sind bekanntlich immer nur so gut wie deren Kontrollen. Laut Tagesspiegel verplant Gothe dafür schon mal die 50 Neueinstellungen im Ordnungsamt. Er hatte nur - wie üblich - vorher vergessen, bei dem eigentlich verantwortlichen Wirtschaftsstadtrat Joachim Zeller (CDU) nachzufragen, ob dieser vielleicht mit den neuen Mitarbeiter/innen andere Einsätze plant, als sie auf Trinkerjagd zu schicken. Auch auf die Frage, was man mit den Jugendlichen macht, die sich naturgemäß nach einem Verbot andere Orte suchen, hat Stadtrat Gothe keine Antwort. Vermutlich hat er sich im Vorfeld hierzu auch nicht mit Mittes Jugendstadtrat Fritsch oder Jugendarbeiter/innen Vorort unterhalten.
Hier schließt die Frage an, wer eigentlich gegen die „Zechgelage“ auf dem Hackeschen Markt vorgeht, wo seit Jahren die dortigen Kneipen einen mit Steuermitteln sanierten öffentlichen Platz kommerziell besetzen? Der Platz ist offiziell ebenfalls eine Grünfläche und böte sich somit für eine „Trinkerparkordnung“ regelrecht an.
Anstatt vorausschauende zu agieren, verliert sich Stadtrat Gothe erneut in einer Mentalität der „Zurufpolitik“. Am Alexanderplatz haben sich der Regierender Bürgermeister und die Touristenschützer von „Service in the City“ über die trinkenden Jugendlichen mokiert und schon fällt der Stadtrat auf die Knie. Im Monbijoupark hat ihm der Strandbarbetreiber Christian Schulz die Ohren „abgekaut“ und schon erfolgt die „Kotau- Gastronomieausschreibung“ für einen mit Bebauungsplan festgesetzten Grünflächeteil. Logik eines SPD-Stadtrates: Kommerzielle Trinker werden hofiert, die freie Nutzung des öffentlichen Raumes dagegen kriminalisiert. Verantwortungsvolle Politik sollte eine andere Handschrift tragen.
Erste Gegenreaktionen werden laut. Insbesondere die seit Jahren auf dem Alexanderplatz tätigen Streetworker von
Gangway und das Platzmanagement Alexanderplatz (
Stellungnahme der AG Alex zum angedachten Alkoholverbot im Bereich der Grünfläche am Fuß des Fernsehturmes) wehren sich gegen die Verbotskultur.
Wir harren nun ganz gespannt der Parkordnung (von der wir zwar schon viel in der Presse gelesen, sie allerdings noch nie schwarz auf weiß gesehen haben) und sind gespannt, ob Stadtrat Gothe diese per „Order die Mufti“ umsetzen will, oder sich einer politischen Diskussion in der BVV stellt.
Abschlussanmerkung: Da bekanntlich aller guten Dinge drei sein sollen, soll der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt bleiben, dass die Trinkervertreibung zukünftig auch für den Blochplatz (zwischen Hoch-, Böttger- und Badstraße) am Gesundbrunnen gelten soll.
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Sommer 2006
Eindrücke vom Sommerbad am Poststadion aus dem Sommer 2006
Seit dem Frühjahr 2002 ist für Kinder, Familien und andere Freunde des Schwimmsports das Sommerbad am Poststadion geschlossen. Wieder einmal sind Kinder und Familien im Bezirk die Leidtragenden. Zwar bietet das unmittelbar angrenzende Stadtbad Tiergarten (Hallenbad) die Möglichkeit, sich im Sommer abzukühlen. |
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