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Wann: Sa 7. Aug. 2010 14:00 bis 16:00
Wo: Start Bahnhof Hennigsdorf
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Eingetragene Partnerschaft – Lesben und Schwule warten auf gleiche Rechte
Seit dem Inkrafttreten der eingetragenen Lebenspartnerschaft für Lesben und Schwule am 1. August 2001 bis Mitte 2008 wurden in Berlin 3528 Lebenspartnerschaften begründet, so die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Thomas Birk. Nach einer kleinen Flaute 2003/4 gaben sich durchschnittlich rund 500 Paare pro Jahr das Ja-Wort. Davon sind 2513 schwule Paare, 1015 Paare sind lesbisch. Die Frauen holen auf: Wurde 2001 nur jede fünfte eingetragene Partnerschaft zwischen Frauen begründet, so ist es seit 2005 bereits jede dritte.
Die Zahlen zeigen: Lesben und Schwule sind bereit, Verantwortung füreinander zu tragen. Allerdings wären es sicher mehr, wenn die Gleichstellung mit der Ehe vorankäme. Alle grünen Gesetzesanträge dazu scheiterten im Bundesrat an den CDU-regierten Ländern und an der schwarz-roten Bundesregierung. Eingetragene LebenspartnerInnen hatten von Anfang an die gleichen gegenseitigen Pflichten wie EhepartnerInnen. Sie warten aber immer noch auf gleiche Rechte. So werden sie im Steuerrecht wie Fremde behandelt. Deswegen unterstützt Bündnis 90/Die Grünen die Kampagne "Keine halben Sachen!" des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) für die steuerrechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Erster Erfolg ist immerhin der Grundfreibetrag von 500.000 Euro für hinterbliebene LebenspartnerInnen im neuen Erbschaftssteuerrecht. Allerdings gelten für die weitere Besteuerung des Erbes weiterhin ungleiche Steuerklassen.
Auch gemeinsame Adoptionen sind noch nicht möglich. Lediglich die Stiefkind-adoption wurde 2005 noch unter Rot-Grün nachträglich eingeführt. Ansonsten sind die Rechte von sozialen Eltern in eingetragener Lebenspartnerschaft noch immer stark eingeschränkt. Das wollen wir ändern.
Auf Berliner Landesebene wurde 2008 die Gleichstellung für verpartnerte LandesbeamtInnen im Besoldungs- und Versorgungsrecht vollzogen. Dies gilt aber nicht für BundesbeamtInnen. Um die Gleichstellung in allen Versorgungs-werken der Freien Berufe herbeizuführen, haben Bündnis 90/Die Grünen eigene Gesetzentwürfe ins Abgeordnetenhaus eingebracht Daraufhin brachte der rot-rote Senat ähnliche lautende Entwürfe ein, die inzwischen im Abgeordneten-haus beschlossen wurden. Damit ist die Gleichstellung in den Grenzen des Landesrechts vollzogen.
Die beeindruckenden Verpartnerungszahlen müssen ein Signal an die Bundes-regierung und die unionsgeführten Länder sein: Sie müssen die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe endlich gewähren. Die einfachste Lösung wäre die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule, wie Bündnis 90/Die Grünen es immer gefordert haben und woran wir auch weiterhin festhalten.
Thomas Birk, MdA - Lesben- und Schwulenpolitischer Sprecher, Sprecher für Verwaltungsreform der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin
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24. Juli 2009 - Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Gleichstellung vollenden und die Ehe öffnen
Bündnis 90/Die Grünen kämpfen seit Jahren für die volle rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare nach dem Grundsatz "gleiche Rechte, gleiche Pflichten". Das Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft hat die Akzeptanz für Lesben und Schwulen deutlich verstärkt. Sie ist gesellschaftspolitisch ein großer Erfolg und eine wichtige Etappe auf den Weg zu gleichen Rechten, aber noch nicht das Ziel.
Allerdings hat sich im Laufe des gesellschaftlichen Wandels der Begriff der Ehe und Familie geändert. Nun gibt es keine haltbaren Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Dieser Zustand stellt eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Minderheiten aufgrund ihrer sexuellen Identität dar.
Darüber hinaus sind gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft das Dienstrecht des Bundes und der meisten Bundesländer, das Steuerrecht, das Adoptionsrecht, das Ausbildungs-, Ausbildungsförderungs- und Berufsrecht sowie einzelne Punkte des sozialen Leistungsrechts und des Sozialversicherungsrechts sowie in klarstellender Weise das Asylverfahrensrecht.
Deshalb hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in den Bundestag eingebracht. Damit soll klargestellt werden, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Wir wollen wir die Gleichstellung vollenden und nach dem Vorbild anderer Länder wie den Niederlanden, Belgien, Kanada, Spanien, Südafrika, Norwegen und Schweden die Ehe für lesbische und schwule Paare öffnen.



