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NEUES AUS DER FRAKTION
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24.07.2009 - Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Trans*
30 Jahre altes Transsexuellengesetz abschaffen
Das geltende Transsexuellengesetz ist fast 30 Jahre alt und entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft. Es stellt sowohl für die Namensänderung als auch für die Personenstandsänderung unbegründete Hürden auf, die die Würde und die Selbstbestimmung von transsexuellen Menschen beeinträchtigen. Bereits fünf Mal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt Auch weitere Vorschriften des TSG sind verfassungsrechtlich in der Kritik.
Im Februar 2009 kam aus dem Bundesinnenministerium ein Referentenentwurf zur Reform des Transsexuellenrechts. Leider hat der Entwurf nicht gehalten, was er versprochen hat. Angesichts der massiven Kritik der Interessenverbände sowie von Expertinnen und Experten wurde dieser völlig verfehlte Reformversuch zurückgezogen.
Anstatt aber die Kritik aufzugreifen und den Entwurf anzureichern, legte die große Koalition nur ein kleines Änderungsgesetz vor, das lediglich der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, nach der das Erfordernis der Ehelosigkeit mit den Grundrechten unvereinbar ist, Rechnung trägt.
Die große Koalition brauchte also ein ganzes Jahr, um eine einzige Vorschrift vom TSG zu streichen! Weitere Reformschritte sollten hingegen auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden.
Grüner Gesetzentwurf
Deshalb hat die grüne Bundestagsfraktion einen eigenen Gesetzesentwurf über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Damit sollen die Grundrechte Transsexueller in vollem Umfang verwirklicht werden, indem die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt transsexuelle Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben damit zu erschweren.
Wir wollen das Verfahren für die Änderung der Vornamen deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden des Antragstellers abhängig machen. Es wird nunmehr auf die bisher geforderte mindestens dreijährige Dauer des Zwangs des Zugehörigkeitsempfindens zum anderen Geschlecht sowie auf den irreversiblen Charakter dieses Empfindens verzichtet. Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, lediglich der Antragsteller selbst kann letztlich über seine geschlechtliche Identität Auskunft geben.
Auch das Verfahren zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit soll vereinfacht und beschleunigt werden. Es wird auf die verfassungsrechtlich unhaltbare Voraussetzung einer dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit verzichtet. Ebenso wird die Personenstandsänderung nicht mehr von der deutlichen operativen Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts abhängig gemacht. Diese Kategorie ist nicht zeitgemäß und lässt sich in einer individualistischen Gesellschaft mit pluralistischen Lebensformen nicht definieren. Damit sind das subjektive mit den bisherigen Angaben nicht übereinstimmende Geschlechtsempfinden des Antragstellers sowie die auch heute geltenden statusrechtlichen Zugangsvoraussetzungen einzige Bedingungen für eine Personenstandänderung.
Es wird schließlich auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet. Der Antrag ist bei den Standesämtern zu stellen, so dass die Vornamens- und Personenstandsänderung im Rahmen eines Verwaltungsaktes erfolgen soll.
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*Der Begriff "Trans*" entspricht dem inzwischen von allen Transgruppen, -verbänden usw. getragenen Kompromiss, alle strittige Begriffe wie transsexuell, transgender, transidentisch, transgenial, intersexuell, intergeschlechtlich, zwischengeschlechtlich in einem Wort zu fassen. Inzwischen hat sich der Begriff in der Trans-Community etabliert und wurde von allen akzeptiert.
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19. Juni 2009 Rede von Irmingard Schewe-Gerigk (Bündnis 90/die Grünen) im Deutschen Bundestag
Änderung des Transsexuellengesetzes
Wir beraten heute über zwei Gesetzentwürfe, die die Belange der transsexuellen Menschen betreffen. Das erste Vorhaben ist der Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit, der von meiner Fraktion vorbereitet wurde. Das zweite ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes, und er kommt aus den Reihen der Großen Koalition.
Der von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vorbereitete Entwurf ist ein trauriger Beweis der Ignoranz und des Desinteresses der Koalition gegenüber den transsexuellen Menschen. Zwar räumen die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien in ihren Reden ebenso wie die Vertreter des Bundesministeriums des Inneren und des Bundesministeriums der Justiz ein, dass weiterer Änderungsbedarf am Transsexuellengesetz bestehe. Damit geben sie jedoch zugleich zu, dass es ihnen nicht möglich war, innerhalb eines Jahres längst überfällige prozedurale Erleichterungen für die Transsexuellen umzusetzen. Wie viel Zeit brauchen Sie denn, um ein 30-jähriges Gesetz zeitgemäß zu novellieren? Wie lange sollen die Menschen noch warten? Müssen sie erneut eine Legislaturperiode abwarten? Oder muss der Gesetzgeber zum sechsten Mal vom Bundesverfassungsgericht angewiesen werden, Transsexuellen nicht elementare Grundrechte zu entziehen?
Aber Ihre Einstellung zum Transsexuellengesetz hat meines Erachtens noch einen anderen Ursprung. Ihr "Twitter-Gesetzentwurf" ist Ausdruck einer auf Angst fundierten Wahrnehmung der Geschlechtlichkeit, in der die bipolare Aufteilung in Frauen und Männer, oder besser gesagt, in Männer und Frauen, die Basis für die traditionell geordnete Gesellschaft bildet. Allerdings stammt dieses Verständnis von Geschlecht aus Zeiten, in den man über Gender, also soziales Geschlecht, nichts wusste. Danach müsste das Aussehen wie Rollenverhalten einer Person mit dem Personenstand zweifellos übereinstimmen. Aber mit diesen Überzeugungen liegen sie weiter hinter der gesellschaftlichen Entwicklung und den wissenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte.
Unser Entwurf dagegen anerkennt die Vielfalt der Identitäten und Lebensweisen, lehnt die Angst vor der Uneindeutigkeit der Geschlechter ab und erleichtert den Menschen, ihren rechtlichen Status dem Sich-selbst-Begreifen anzupassen. Deshalb appelliere ich an die Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition: Unterstützen Sie transsexuelle Menschen in ihrem schwierigen Bemühen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, und stimmen Sie unserem Gesetz zu!
Allerdings spiegeln Ihr Vorgehen beim Transsexuellengesetz und manche Reden bei der ersten Lesung noch ein Problem wider: Sie misstrauen dem Menschen in seiner Selbstbestimmung. Sie glauben nicht an seine Entscheidungsfähigkeit hinsichtlich seines Geschlechts. Sie wollen weiter die Transsexualität diagnostizieren. Das geltende Erfordernis der Überprüfung der geschlechtlichen Identität von Staats wegen sowohl bei Vornamensänderung als auch bei Personenstandsänderung tastet allerdings den Sexualbereich des Menschen an, den das Grundgesetz als Teil der Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz stellt. Wovor haben Sie Angst? Dass auf den Straßen Menschen rumlaufen werden, die keine "deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht" hatten, wie das zurzeit das geltende Transsexuellengesetz erfordert?
Wir haben hingegen mehr Vertrauen in Menschen. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf geht von dem Prinzip "in dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – aus. Wir als Politik dürfen nicht die geschlechtliche Identität eines Menschen überprüfen, sondern müssen dafür Rahmenbedingungen schaffen, dass sich sein rechtlicher Status lediglich nach seiner inneren Überzeugung richtet. Wir wollen damit, dass sich der Staat aus der Privatsphäre des Menschen, aus seiner geschlechtlichen Selbstbestimmung zurückzieht und geben das Primat dem wahren Geschlechtsempfinden, über das nur das Individuum Auskunft geben kann. Stimmen Sie daher, sehr gehrte Kolleginnen und Kollegen, im Namen der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen unserem Entwurf zu!
Zum Schluss möchte ich mich dennoch bei Ihnen für Ihren Entwurf, dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen wird, bedanken. Mit diesem Gesetz eröffnen sie das Institut der Ehe zumindest für einige gleichgeschlechtliche Paare. Die Forderung nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare haben wir Grüne vor genau 15 Jahren zum ersten Mal dem Bundestag vorgelegt. Und Sie können sich mit Händen und Füssen dagegen wehren, aber Tatsache ist, dass heute der Deutsche Bundestag die rechtliche Grundlage für die Öffnung der Ehe generell schaffen wird. In der Tat ein historisches Moment! Dafür danke ich Ihnen im Namen von Lesben und Schwulen, die zwar im Moment nur in bestimmten Situationen davon Gebrauch werden machen können, aber die eines Tages durch die heute vom Bundestag eröffnete Tür als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger gehen werden.



